• Die Generalprobe

    Pandemie-Planspiel Event 201

  • Die Vorbereitung

    PCR-Test Empfehlung durch die WHO

  • Die Platzierung eines Angst-Keims

    Das Narrativ der asymptomatischen Ansteckung

  • Die Initiierung einer Angst-Spirale

    Die Omnipräsenz steigender „Infektionszahlen")

  • Die Präsentation vorübergehender Schutzmaßnahmen

    Die Testung durch PCR, später auch durch Antigen-Schnelltest

  • Wer nicht überzeugen kann, muss verwirren
  • Die Vortäuschung hoher „Infektionszahlen“ durch PCR-positiv Getestete
  • Hohe Sensitivität bei Massentestung medizinisch nicht sinnvolle Pseudo-Wissenschaft
  • Der kaum bekannte Einfluss der Prävalenz (Vortestwahrscheinlichkeit)
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  • Die Generalprobe

    Pandemie-Planspiel Event 201

  • Die Vorbereitung

    PCR-Test Empfehlung durch die WHO

  • Die Platzierung eines Angst-Keims

    Das Narrativ der asymptomatischen Ansteckung

  • Die Initiierung einer Angst-Spirale

    Die Omnipräsenz steigender „Infektionszahlen")

  • Die Präsentation vorübergehender Schutzmaßnahmen

    Die Testung durch PCR, später auch durch Antigen-Schnelltest

  • Wer nicht überzeugen kann, muss verwirren
  • Die Vortäuschung hoher „Infektionszahlen“ durch PCR-positiv Getestete
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  • Der kaum bekannte Einfluss der Prävalenz (Vortestwahrscheinlichkeit)
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    Beitragsbefreiung

    Schritt 1 - Beitragszahlung stoppen

    Einzugsermächtigung kündigen. Bei der Bank Lastschrifteinzug löschen lassen. Einem Lastschrift-Einzug kann innerhalb 6 Wochen widersprochen werden. Holt Euch die letzte Zahlung zurück.

    Schritt 2 - Antrag auf Beitragsbefreiung bzw. Löschen Beitragskonto stellen

    Verwendet unser Musterschreiben an die Intendanten. Hier unser Musterschreiben an die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Frau Dr. Katja Wildermuth. Beitragskontonummer eintragen, nicht vergessen.

    Schritt 3 - Haftungsübernahme nach §122 BGB

    Dazu auch unser Muster Haftungsübernahme an die Rundfunkanstalten, an die Intendanten. Hier unsere Haftungsübernahme an den Bayerischen Rundfunk.

    Schritt 4 - Zustellauftrag

    Zustellauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des jeweiligen zuständigen Amtsgericht schreiben. Unser Musterschreiben bzw. unser Zustellauftrag an das Amtsgericht München.

    Und so geht es weiter:

    Den Antrag (Anschreiben an Intendanten) und die Haftungsübernahme zweifach ausdrucken. Den Antrag, das Anschreiben unterschreiben. Den Zustellauftrag an das Amtsgericht für den Gerichtsvollzieher ausdrucken und unterschreiben. Alles zusammen in ein großes Kuvert geben, mit 1,60 € frankieren und ab in den Briefkasten. Diese Zustellungsart ist am teuersten (kann von 9 - 29 € kosten). Dafür aber sehr effektiv, da der Gerichtsvollzieher die Haftungsübernahme und das Anschreiben mit Beitragsbfreiung den jeweiligen Intendanten persönlich übergeben muss.
    Ihr bekommt nach erfolgreicher Zustellung die Kopie eueres Antrags auf Beitragsbefreiung samt der Haftungsübernahme als Zustelldokument mit der Kostenrechnung zurück. Das sieht dann so aus! (Größe: 766 kB; Downloads bisher: 653; Letzter Download am: 22.04.2024)

    Downloads

    1. Antrag auf Beitragskonto Löschung (Größe: 31 kB; Downloads bisher: 614; Letzter Download am: 20.04.2024) (nicht vergessen, 2fach ausdrucken und unterschreiben). Worddokument kann auch im OpenOffice geöffnet werden. Schreiben entsprechend ändern, anpassen.
    2. Haftungsübernahme, (Größe: 79 kB; Downloads bisher: 1411; Letzter Download am: 20.04.2024) hier den jeweiligen Intendanten namentlich einfügen.
    3. Zustellauftrag (Größe: 17 kB; Downloads bisher: 596; Letzter Download am: 20.04.2024) an Amtsgericht, Gerichtsvollzieherverteilerstelle
    4. Programmhaftung (Größe: 98 kB; Downloads bisher: 598; Letzter Download am: 20.04.2024) , zweifach ausdrucken und mit Haftungsübernahme zusammen heften.
    5. Nürnberger Kodex (Größe: 55 kB; Downloads bisher: 605; Letzter Download am: 22.04.2024) , zweifach ausdrücken und mit Haftungsübernahme zusammen heften.

    Wartet ab, der BR muss reagieren, die Beitragskontokündigung wurde als Kündigungsurkunde vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Wird die Kündigung abgelehnt, muss diese Begründet sein. Dagegen kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden.

    Was passiert, wenn der Zwangsbeitrag nicht mehr GEZahlt wird.

    1. Die GEZ in Köln verschickt mehrere Mahnungen. Ignorieren, nicht öffen, aber zur Post geben und zurückschicken lassen. Annahme verweigert. Unerwünschte Werbepost. 
    2. Es werden weitere Schreiben folgen, die alle ungeöffnet an den Absender zurückgegeben werden.
    3. Sollte irgendwann in einem dieser zurückgegeben Schreiben ein "sogenannter" Feststellungsbescheid sein, dann kann man streiten, ob dieser Wirksam ist, da der Empfänger keine Kenntnis davon hat. Schließlich kommt so ein Bescheid in einem gewöhnlichen, billigen Kuvert mit einem Werbeaufdruck für ein Abonnement (Beitragsservice). Und das wurde als unerwünscht zurückgegeben, da kein Abonnement beim GEZ bestellt wurde. Die GEZ soll gezwungen sein, den "Feststellungsbescheid" amtlich, also als Postzustellurkunde zu verschicken. Das muss dann beachtet und Fristen eingehalten werden.
    4. Das Rechtsmittel des "Widerspruchs" kommt zur Anwendung. Und die Begründung ist eigentlich schon in der Haftungsübernahme und "Programmhaftung" im Kündigungsschreiben enthalten.
    5. Die GEZ kann aber statt dessen auch so reagieren, dass ein Zwangsvollstreckungsauftrag eingeleitet wird. Dann kommt eine amtliche Zustellung vom Gerichtsvollzieher.
    6. Gegen diese Zwangsvollstreckung kann wiederum sofort beim Vollstreckungsgericht Einspruch erhoben werden, da man keinen amtlich zugestellten Feststellungsbescheid (der die Basis der Zwangsvollstreckung ist) erhalten hat. Denn gegen einen Feststellungsbescheid kann man bei den Rundfunksanstalten (Widerspruchsbehörde???) einen Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsbescheid kommt wiederum wie eine normale Werbepost. Ungeöffnet zurück an den Absender. Ein Bescheid der Widerspruchsbehörde sollte schon ordentlich als Zustellurkunde verschickt werden. Geht aber nicht. Da es keine amtliche "Widerspruchsbehörde" gibt. Das ist die juristische Direktion, also wie bei einem Unternehmen. 
    7. Diese juristische Direktion verschickt dann den Widerspruchsbescheid per Einschreiben/Rückschein. Nicht annehmen. Annahme verweigert. Als letztes Mittel dieser sogenannten Widerspruchsbehörde kann der Widerspruchsbescheid mit einem Zustellauftrag an den Gerichtsvollzieher sein. Jetzt muss reagiert werden mit einer fristgerechten Klage beim Verwaltungsgericht. 

    FAZIT: Diese Methode verhindert über Jahre, das die GEZ Beiträge bekommt. So kann man die ÖRR-Anstalten dazu bringen, dass sie ihre Veranwortung für die Gesellschaft bewußt wahrnehmen und dem gerecht werden, so wie es in der Programmhaftung gefordert wird. Es müssen nur genügend Beitragsverweigerer mit dieser Methode mitmachen. Wer nicht hören will soll es fühlen!

    Frau Programmdirektorin bzw. Intendantin Frau Katja Wildermuth lässt antworten, vom KI Beitragsservice, die Unterschrift per Bild eingefügt. (Größe: 205 kB; Downloads bisher: 1035; Letzter Download am: 20.04.2024)

    Darauf die Antwort wieder direkt per Zustellauftrag an die Frau Programmdirektorin. (Größe: 118 kB; Downloads bisher: 1504; Letzter Download am: 20.04.2024)

     

     

     

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